Architektenleistungen

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Der Architekt übernimmt alle Tätigkeiten der Leistungsphasen 1-9 nach § 15 HOAI wie:

  • Im Laufe der Jahre wurden in der Region unterschiedlichste Bauaufgaben, in der Regel meistens über sämtliche Leistungsphasen des Architekten, verwirklicht.
  • Grundlagenermittlung - (Leistungsphase 1) Klären der Aufgabenstellung und feststellen der Planungsvoraussetzungen.
  • Vorplanung - (Leistungsphase 2) Erarbeiten der wesentlichen Teile der Lösung einer Planungsaufgabe als Planungskonzept.
  • Entwurfsplanung - (Leistungsphase 3) Erarbeitung der endgültigen Lösung der Planaufgabe als Entwurf mit Berechnungen.
  • Genehmigungsplanung - (Leistungsphase 4) Erarbeiten, Zusammenstellen und Einreichen der Vorlagen für die Baugenehmigung.
  • Ausführungsplanung - (Leistungsphase 5) Erarbeiten der Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen.
  • Vorbereitung der Vergabe - (Leistungsphase 6) Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen.
  • Mitwirkung bei der Vergabe - (Leistungsphase 7) Einholen der Angebote und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe.
  • Objektüberwachung - (Leistungsphase 8) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung und den Ausführungsplänen in künstlerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
  • Objektbetreuung und Dokumentation - (Leistungsphase 9) Überwachen der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses.

Die Aufgabenschwerpunkte der Architekten sind:

  • Instandhaltung, Sanierung und Modernisierung von Gebäudebestand
  • Betreuung von Gebäudebestand
  • Renovierungen denkmalgeschützter Bauwerke
  • An-, Um- und Erweiterungsbauten
  • Umbau und Gestaltung von Ladenlokalen
  • Gebäude für den Einzelhandel, z.B. für die REWE und Penny-Markt
  • Einfamilienhäuser
  • Doppel- und Reihenhäuser
  • Mehrfamilien- und Geschäftshäuser
  • Büro-, Praxis- und Verwaltungsgebäude
  • Gewerbebau
  • Produktions- und Lagerhallen für die Industrie
  • "Sonderbauten" und einmalige Aufträge fast jeder Art

Auf Wunsch kann eine Generalplanungsleistung mit weiteren Partneringenieurbüros aus einer Hand angeboten werden. Die Generalplanung kann folgende Ingenieurleistungen enthalten:

  • Architektenleistungen gem. § 15 HOAI
  • Leistungen gem. der BaustellVO (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination)
  • Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation
  • Elektroinstallation
  • Tragwerksplanung