Architektenleistungen Home Der Architekt übernimmt alle Tätigkeiten der Leistungsphasen 1-9 nach § 15 HOAI wie:
- Im Laufe der Jahre wurden in der Region unterschiedlichste Bauaufgaben, in der Regel meistens über sämtliche Leistungsphasen des Architekten, verwirklicht.
- Grundlagenermittlung - (Leistungsphase 1) Klären der Aufgabenstellung und feststellen der Planungsvoraussetzungen.
- Vorplanung - (Leistungsphase 2) Erarbeiten der wesentlichen Teile der Lösung einer Planungsaufgabe als Planungskonzept.
- Entwurfsplanung - (Leistungsphase 3) Erarbeitung der endgültigen Lösung der Planaufgabe als Entwurf mit Berechnungen.
- Genehmigungsplanung - (Leistungsphase 4) Erarbeiten, Zusammenstellen und Einreichen der Vorlagen für die Baugenehmigung.
- Ausführungsplanung - (Leistungsphase 5) Erarbeiten der Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen.
- Vorbereitung der Vergabe - (Leistungsphase 6) Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen.
- Mitwirkung bei der Vergabe - (Leistungsphase 7) Einholen der Angebote und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe.
- Objektüberwachung - (Leistungsphase 8) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung und den Ausführungsplänen in künstlerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
- Objektbetreuung und Dokumentation - (Leistungsphase 9) Überwachen der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses.
Die Aufgabenschwerpunkte der Architekten sind:
- Instandhaltung, Sanierung und Modernisierung von Gebäudebestand
- Betreuung von Gebäudebestand
- Renovierungen denkmalgeschützter Bauwerke
- An-, Um- und Erweiterungsbauten
- Umbau und Gestaltung von Ladenlokalen
- Gebäude für den Einzelhandel, z.B. für die REWE und Penny-Markt
- Einfamilienhäuser
- Doppel- und Reihenhäuser
- Mehrfamilien- und Geschäftshäuser
- Büro-, Praxis- und Verwaltungsgebäude
- Gewerbebau
- Produktions- und Lagerhallen für die Industrie
- "Sonderbauten" und einmalige Aufträge fast jeder Art
Auf Wunsch kann eine Generalplanungsleistung mit weiteren Partneringenieurbüros aus einer Hand angeboten werden. Die Generalplanung kann folgende Ingenieurleistungen enthalten:
- Architektenleistungen gem. § 15 HOAI
- Leistungen gem. der BaustellVO (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination)
- Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation
- Elektroinstallation
- Tragwerksplanung
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